Humboldt-Universität zu Berlin - Sprach- und literaturwissenschaftliche Fakultät - Institut für Slawistik und Hungarologie

Beurlaubung

Während Ihres Studienaufenthaltes im Ausland bleiben Sie weiterhin an der HU immatrikuliert. Denken Sie rechtzeitig an die Rückmeldung zum jeweiligen Semester. Für die Zeit des Auslandsaufenthaltes besteht die Möglichkeit, sich beurlauben zu lassen.

Klären Sie deshalb mit dem Immatrikulationsbüro der HU, inwieweit ein oder zwei Urlaubssemester von Vorteil wären. Urlaubssemester zählen nicht als Fachsemester, aber als Hochschulsemester.

Urlaubssemester müssen innerhalb der ersten sechs Wochen des Semesters beim Immatrikulationsbüro beantragt werden.

  • Studierende, die sich im Urlaubssemester befinden, können sich von der Zahlung des Semestertickets befreien lassen. Dies gilt nur, wenn der Antrag auf Beurlaubung nicht im laufenden Semester gestellt wird und rückwirkend bewilligt werden soll.
  • Bei Beantragung eines Urlaubssemesters im  Immatrikulatinsbüro kann auf dem Antragsformular angegeben werden, ob ein Semesterticket während der Beurlaubung gewünscht wird oder nicht.

 oder

  • Studierende, die sich auf Grund ihres Studiums, eines Praxissemesters, eines Auslandssemesters oder im Rahmen einer Studienabschlussarbeit für mindestens vier zusammenhängende Monate des jeweiligen Semesters außerhalb des Geltungsbereichs des Semestertickets aufhalten, können auf Antrag befreit werden.

 Der Antrag ist beim Immatrikulationsbüro zu stellen.