Anmerkungen:
*) Herkunftssprecher*in sind Sie, wenn Sie die jeweilige Sprache im familiären Umfeld erworben haben und (i.d.R.) flüssig sprechen können, aber in Deutschland (bzw. einem anderen Land als dem der jeweiligen Sprache) aufgewachsen und zur Schule gegangen sind.
**) Als Muttersprachler*in verfügen Sie in der jeweiligen Sprache über die volle Kompetenz in allen Bereichen - also z.B. auch im Schreiben; i.d.R. haben Sie eine Schule abgeschlossen, in der die gewählte Sprache allgemeine Unterrichtssprache war.
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